Pflegeprozess

Der Pflegeprozess ist ein geregelter schrittweiser Ablauf, der dazu dienen soll alle relevanten Informationen zur Pflege des Kranken zusammenzutragen und zu nutzen. Wenn er richtig durchgeführt wird, ist der Pflegeprozess ein wichtiger Grundpfeiler erfolgreicher Pflege. Einem solchen Prozess liegt normalerweise ein Pflegemodell zugrunde. Ein Pflegemodell ist ein theoretisches Konstrukt, das sämtliche möglichen Bedürfnisse eines kranken Menschen erfasst und Richtlinien vorgibt, wie diesen nachgekommen werden kann, ohne dass dabei speziell auf einzelne Patienten eingegangen werden muß. Für unsere Arbeit nutzen wir beispielsweise das Pflegemodell von Monika Krohwinkel.
Der Pflegeprozess bestimmt dann den genauen Ablauf in der praktischen Vorgehensweise.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Ansprüche, die ein solcher Pflegeprozess an unsere Arbeit stellt, zu erfüllen.
Der Pflegeprozess wird in sechs Schritten umgesetzt, was jedoch nicht bedeutet, dass er mit Durchführung des letzten Punktes abgeschlossen ist. Vielmehr ist er als zyklisch anzusehen. Es erfolgt eine ständige Überprüfung und Optimierung.

1.Informationen sammeln

Das Zusammentragen von Informationen dient der Sammlung zweckdienlicher Fakten, die wiederum der Erstellung eines Gesamtbildes des Patienten dienen. Manche dieser Informationen beziehen sich auf die Biographie und die Lebensgeschichte des Patienten. Die meisten sollten sich jedoch mit dem gegenwärtigen Zustand und den AEDLs befassen. Die Sammlung der Informationen wird wie folgt dargestellt und durchgeführt.

Die Informationen werden bei der Aufnahme von der Pflegedienstleitung oder einer entsprechenden Vertretung erhoben. Dabei ist es meist nicht möglich oder angebracht, sämtliche relevanten Daten sofort zu erfragen. Deshalb werden die fehlenden Angaben in den folgenden zwei Wochen von den Mitarbeitern durch Eintragen in entsprechende Unterlagen ergänzt.

Sofort erhoben werden:

  • Personalien
  • notwendige Kontakte und Adressen (Arzt, Betreuer)
  • Gesundheitszustand und Krankengeschichte

Zunächst ausgefüllt und später ergänzt werden:

  • Aktivitäten des täglichen Lebens
  • Hilfsmittel
  • Soziale Kontakte
  • Wohnsituation
  • Biographie


2.Probleme einschätzen

Beim Einschätzen von Problemen werden diese nach Feststellung mit den vorhandenen Ressourcen (Fähigkeiten) des Patienten zueinander ins Verhältnis gesetzt. Sind Problem und mögliche Fähigkeiten richtig erkannt, kann man geeignete Pläne zum Erreichen einer Krankheitslinderung und verbesserung aufzustellen.
Probleme, die aktueller Natur sind, sollten hierbei im Vordergrund stehen, da sich diese Probleme, aber auch deren eventuelle Verbesserung, unmittelbar auf das Wohlbefinden des Patienten auswirken. Potentielle Probleme dagegen, befassen sich mit Schwierigkeiten, die im Hintergrund bestehen, aber eventuell zu einem späteren Zeitpunkt pflegerelevant werden könnten und deshalb nicht übersehen werden dürfen

Beispiel:

Problem:
Patient leidet an Hemiparese links. Das Sprechen ist deshalb anstrengend und die Verständlichkeit eingeschränkt.

Einschätzung:
Einschränkung im Sprechvermögen deprimiert den Patienten gelegentlich. Er zieht sich von sozialen Kontakten zurück. Patient sucht für seine Erkrankung einen Schuldigen und ist daher schwierig und manchmal aggressiv.


3.Ziele

Unter einem Pflegeziel sollten richtungsweisende Pflegemaßnahmen verstanden werden, die entsprechend angestrebt und ralisiert werden. Der Kranke und auch die Mitarbeiter, die ihn betreuen, müssen ein Ziel vor Augen haben, damit eine Veränderung des Zustandes erreicht wird. Durch ein Fernziel beschreibt man den maximal zu erreichenden bestmöglichen Zustand des Patienten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte man es in kleinere Schritte unterteilen, die so genannten Nahziele. Etwas erfolgreich meistern zu können, und sei der Schritt auch noch so klein, motiviert den Betroffenen und die Mitarbeiter gleichermaßen. Die Frage muß also lauten, was möchten wir mit unserer Pflege erreichen?

HIER EIN BEISPIEL:

Festlegung eines Fernzieles für einen Patienten mit einer Halbseitenlähmung (Hemiparese):

  • eigenständige Übernahme der Körperpflege
  • Wiederherstellung der Bewegungsfähigkeit innerhalb des gewohnten Lebensbereiches
  • selbstständige Nahrungsaufnahme

Um diese Ziele zu erreichen, werden eine Reihe von Nahzielen aufgestellt. Diese sollten möglichst realistisch und konkret formuliert sein.

Festlegung von Nahzielen:

  • Körperpflege mit Anleitung und Unterstützung selbstständig durchführen
  • begleitetes Gehen im Bereich der häuslichen Umgebung
  • weitgehende eigenständige Nahrungsaufnahme mit speziellen Esshilfsmitteln

Ein Pflegeziel ermöglicht es, die Veränderungen, die als Endresultat im Verhältnis zur Ausgangssituation entstehen, beurteilbar und überprüfbar zu machen. Daraus resultierend können wir uns später die Frage stellen: Was konnten wir mit unseren Maßnahmen erreichen?

BEISPIEL:

Ausgangssituation: Patient kann Körperpflege nicht eigenständig durchführen
Endergebnis: Patient kann ohne Hilfe Körperpflege des Oberkörpers durchführen.

Die Kooperation des Patienten ist für das Erreichen dieser Ziele unerläßlich. Um die Mitarbeit des Patienten im Rahmen seiner Fähigkeiten nutzen zu können, muß sichergestellt sein, dass der Pflegebedürftige von den Maßnahmen überzeugt ist und sie unterstützt. Hierzu werden der Patient und seine Angehörigen über die geplanten Maßnahmen informiert, um die Pflegeplanung und die damit verbundenen Ziele so transparent und nachvollziehbar wie nur möglich zu machen. Menschen, die die Notwendigkeit einer Sache einsehen, sind auch eher zur Mitarbeit bereit.


4.Pflegemaßnahmen

Die geplanten Pflegemaßnahmen werden bei der Erstellung der Pflegeplanung, sofort nach Aufnahme des Patienten, erfaßt. Die so geplanten Maßnahmen sind (tageszeitlich geordnet) im Durchführungsnachweis für die Krankenpflege (bzw. Hauswirtschaft) nachvollziehbar aufgeführt. Eventuelle Besonderheiten in der Durchführung oder beim Umgang mit dem Patienten, sollten hierbei aus den Unterlagen hervorgehen und zusätzlich bei der Dienstübergabe (die meist telefonisch stattfindet) erwähnt werden.


5.Pflege durchführen

Die praktische Durchführung der Pflege erfolgt nach den festgelegten Standards des VAP (Vereinigung ambulanter Pflege), die wir für uns als verbindlich betrachten. Dennoch sollte ihre Anwendung bezüglich der AEDLs in einem vertretbaren Ausmaß flexibel gehandhabt werden. Wir versuchen die Selbstständigkeit des Patienten in vielen Lebensbereichen zu gewährleisten, so dass dieser sein Leben selbst gestalten und bestimmen kann. Nach diesen Kriterien führen wir unsere Pflegeleistungen durch und achten darauf, dass die Standards eingehalten und gleichsam die Wünsche und Bedürfnisse der Patienten berücksichtigt werden. Dabei sollte der Pflegebedürftige weder zu sehr in seinem gewohnten Ablauf beeinträchtigt werden noch sollten durch die Standards oder ihre Abweichungen weitere Probleme provoziert werden.


6.Auswertung

Die Effizienz der Pflege wird regelmäßig durch eine Pflegevisite überprüft, die mindestens vierteljährlich stattfindet. Der gegenwärtige Pflegezustand wird mit dem des letzten Besuches und den gesetzten Pflegezielen verglichen. Aus den Ergebnissen eines solchen Vergleiches leiten sich Änderungen der Pflegemaßnahmen ab, die der gegenwärtigen Situation angepasst sind.
Neben den objektiv überprüfbaren Ergebnissen, kommt dem Patienten selbst in dieser Phase des Pflegeprozesses eine wichtige Rolle zu. Durch die Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen, wird es diesem ermöglicht, selbst über die ihm zuteil gewordene Pflege zu sprechen. So kann er sich frei dazu äußern, wie er die Pflege empfindet. Das Gespräch mit dem Patienten ist ein Indikator für Selbstverständnis und Eigenbewertung.
Außerdem sind weitere Überprüfungen außerhalb der vierteljährlichen Pflegevisite möglich, wenn Personal oder Patienten von Veränderungen berichten, die neue Zielsetzungen und eine neue Planung der Pflege nötig machen.



site created and hosted by nordicweb